Geprüfte Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK - nur Grundlagenteil

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Zulassungsvoraussetzungen

Um zu klären, ob Sie die für eine Prüfungszulassung geforderten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus den "Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.

§ 3 – Zulassungsvoraussetzungen

"(Absatz 1)
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Bankkaufmann oder Bankkauffrau, Versicherungskaufmann oder Versicherungskauffrau, Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Investmentfondskaufmann oder Investmentfondskauffrau, Kaufmann für Versicherungen und Finanzen oder  Kauffrau für Versicherungen und Finanzen, Immobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau und danach mindestens eine Berufspraxis von sechs Monaten

    oder

  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis

    oder

  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

(Absatz 2)
Die Berufspraxis muss erst im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum "Geprüften Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK" dienlich sind; sie muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Bereich der Finanzdienstleistungen aufweisen.

(Absatz 3)
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."

Beachten Sie bitte: aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte sogenannte "Öffnungsklausel" nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.

Prüfungsinhalte

Die Inhalte des DIHK-Rahmenstoffplans für die Prüfung der "Geprüften Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK" können Sie hier auszugsweise nachlesen:

Handlungsbereich 1: Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten –
Dauer: 120 Minuten

  1. Zielgruppen festlegen und typische Bedarfe analysieren
  2. eigene Vertriebsziele setzen und Vertriebsaktivitäten steuern
  3. Zielgruppen adäquat ansprechen und Kunden gewinnen
  4. Kundenbetreuung planen und organisieren
  5. Kundenstruktur und Vertriebsergebnisse analysieren, Veränderungsbedarfe ermitteln sowie Maßnahmen zur Anpassung ergreifen

Handlungsbereich 2: Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen –
Dauer: 120 Minuten

  1. Die persönliche Situation des Kunden erfassen und den Kundenbedarf ermitteln sowie Lösungsvorschläge zur Kundenbedarfsdeckung entwickeln
  2. die für die Kundenziele geeigneten Geld- und Vermögensanlageprodukte aus den Bereichen Wertpapiere, geschlossene Fonds, Lebensversicherungen zur Kapitalanlage, Anlagen auf Konten auswählen
  3. Kunden anlegergerecht beraten und die Beratung dokumentieren
  4. Kunden bei der Umsetzung ihrer Anlageentscheidungen begleiten und die Kundensituation regelmäßig und anlassbezogen überprüfen.

Handlungsbereich 3: Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen –
Dauer: 120 Minuten

  1. Die wirtschaftliche Eignung von Immobilien für die Zielsetzung des Kunden analysieren und bewerten
  2. die für die Kundenziele geeigneten Finanzierungsinstrumente auswählen.

Handlungsbereich 4: Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken –
Dauer: 120 Minuten

  1. Die persönliche Situation des Kunden erfassen und den Kundenbedarf ermitteln sowie Lösungsvorschläge zur Kundenbedarfsdeckung entwickeln
  2. die für den Kundenbedarf geeigneten Deckungskonzepte auswählen
  3. Kunden anforderungsgerecht beraten und die Beratung dokumentieren
  4. Kunden bei der Umsetzung von Maßnahmen der Risikoabsicherung begleiten und die Kundensituation regelmäßig und anlassbezogen überprüfen.

Nächster Schritt: