Fragen & Antworten
Bildungsurlaub
Ihr Vorteil: Als anerkannte Einrichtung der Arbeitnehmerweiterbildung kann SOMMERHOFF Ihnen die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, sofern Ihr Bundesland über ein Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz verfügt! Ein solches existiert in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Wichtig: Arbeitnehmerweiterbildung kann nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen in Anspruch genommen werden, die in der Regel an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.
Ihren erstmaligen Anspruch auf Bildungsurlaub erwerben Sie mit sechsmonatigem Bestehen Ihres Beschäftigungsverhältnisses (abweichende Regelung in Baden-Württemberg: zwölfmonatiges Bestehen ist erforderlich). Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmerweiterbildung zu dem von Ihnen (mindestens 6 Wochen bzw. in Baden-Württemberg 8 Wochen vor der Veranstaltung) mitgeteilten Zeitpunkt nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche oder dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte bleiben unberührt.
Ihre Detailfragen beantworten wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.