Fragen & Antworten
Ferienzeiten
Unterrichtsfrei... muss auch mal sein!
Natürlich sollen Sie sich auch während Ihrer Aufstiegsfortbildung erholen können und die Gelegenheit haben, im Urlaub auszuspannen. Zusagen können wir Ihnen daher unterrichtsfreie Zeit am Osterwochenende, an den beiden ersten Wochenenden nach Beginn der bundeslandspezifischen Sommerschulferienwochen sowie über Weihnachten und Neujahr.
Natürlich sollen Sie sich auch während Ihrer Aufstiegsfortbildung erholen können und die Gelegenheit haben, im Urlaub auszuspannen. Zusagen können wir Ihnen daher unterrichtsfreie Zeit am Osterwochenende, an den beiden ersten Wochenenden nach Beginn der bundeslandspezifischen Sommerschulferienwochen sowie über Weihnachten und Neujahr.
Weitere Termine entnehmen Sie bitte Ihrem Stundenplan, der Ihnen bei Studienbeginn zugehen wird.