Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- & Sozialwesen IHK

Unser Studienangebot

Sie möchten

  • sich in einem stark wachsenden und hoch modernen Dienstleistungsbereich

  • für die Wahrnehmung anspruchsvoller Aufgaben der mittleren Führungsebene empfehlen und

  • deshalb innerhalb von nur 12 Monaten (Vollzeit: 10 Wochen) oder

  • ONLINE innerhalb einer selbst bestimmten Zeitspanne

  • einen staatlich anerkannten und bundeseinheitlichen Abschluss

  • auf Bachelor-Niveau erwerben (DQR-Qualifikationsniveau 6 von 8),

  • der als "Gütesiegel" und Nachweis für Ihre berufliche Handlungsfähigkeit anzusehen ist?

Dann ist der Studiengang der "Geprüften Fachwirte im Gesundheits- & Sozialwesen IHK" Ihre 1. Wahl! Jedes Jahr legen weit mehr als 2.000 Teilnehmer bundesweit ihre Prüfung vor den zuständigen Industrie- und Handelskammern ab. Die Beliebtheit dieses Fortbildungsberufes und die starke Nachfrage lassen sich leicht erklären, denn aufgrund seines starken Praxisbezuges genießt er hohe Akzeptanz in der Branche des Gesundheits- und Sozialwesens.

Kliniken, Gesundheitszentren, Arztpraxen, Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheime, Transport- und Rettungsdienste – sie alle suchen qualifizierte Fachkräfte, die neben einer z. B. medizinischen oder pädagogischen Ausbildung über umfassendes betriebswirtschaftliches "Know how" verfügen und deshalb zur Übernahme von Leitungs- und Führungsaufgaben befähigt sind.

Hier finden Sie ein ca. 15-minütiges Video, in dem Ihnen Michael Sommerhoff die Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und -prozesse sowie die Details zu einer Förderung nach dem AFBG ("Aufstiegs-BAföG") erläutert.

Wir bieten Ihnen 3 Studienkonzepte, zwischen denen Sie wählen können: In Präsenzform bereiten wir Sie entweder im Rahmen eines 12-monatigen Samstagsstudiengangs oder eines 10-wöchigen "FAST TRACK"-Lehrgangs in Vollzeitform auf die Kammerprüfung vor; alternativ können wir Ihnen eine weitere und sehr komfortable Form der Klausurvorbereitung ermöglichen: Sie lernen für Ihre Prüfungen "ONLINE" unter Einsatz unserer hauseigenen E-Learning-Plattform "myEDUCAST" - und sind zu 100 % unabhängig und flexibel! Sie lernen selbstbestimmt - wann, wo und wie Sie wollen! Mehr Informationen zu "myEDUCAST" finden Sie hier.

Warum wir der richtige Bildungspartner für Sie sind? Hier können Sie Informationen zu SOMMERHOFF und allen Vorteilen für Sie herunterladen.

Zulassungsvoraussetzungen

Um zu klären, ob Sie die für eine Prüfungszulassung geforderten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum/zur Geprüften Fachwirt*in im Gesundheits- & Sozialwesen" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.

§ 2 - Zulassungsvoraussetzungen
 
"(Absatz 1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis  oder
     
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
     
  3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
     
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
     
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(Absatz 2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss jeweils im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und der beruflichen Fortbildung zum/zur "Geprüften Fachwirt*in im Gesundheits- & Sozialwesen IHK" dienlich sein. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind zu berücksichtigen.

(Absatz 3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."

Wichtig: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte sogenannte "Öffnungsklausel" nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.

Beachten Sie bitte: Unsere Mitarbeiter*innen erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.

Prüfungsinhalte

Auszugsweise Inhalte aus dem DIHK-Rahmenstoffplan für die Aufstiegsfortbildung der "Geprüften Fachwirte im Gesundheits- & Sozialwesen IHK" finden Sie nachstehend:

1. Handlungsbereich: Planen, Steuern & Organisieren betrieblicher Prozesse

  • Aufgaben und ökonomische Prozesse des Gesundheits- & Sozialwesens unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkungen

2. Handlungsbereich: Steuern von Qualitätsmanagementprozessen

  • Ermittlung von Qualitätszielen
  • Anwendung von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken
  • Weiterentwicklung eines Risikomanagements

3. Handlungsbereich: Gestalten von Schnittstellen & Projekten

  • Organisieren und Gestalten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen
  • Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten

4. Handlungsbereich: Steuern & Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse & Ressourcen

  • Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten
  • Finanzierungssysteme im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung

5. Handlungsbereich: Führen & Entwickeln von Personal

  • Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal
  • Planen und Durchführen der Ausbildung
  • Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern und Auszubildenden

6. Handlungsbereich: Planen & Durchführen von Marketing-Maßnahmen

  • Durchführen von Marktanalysen
  • Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten
  • Einsetzen von Methoden des Sozialmarketings