images/stories/_dokumente/Zertifikat_AG_2022.pdfSeit dem 1. Juli 2015 unterstützt die NBank niedersächsische Unternehmen bei Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln. 

"WiN" ist Nachfolger des Förderprogramms "IWiN".


Verbesserung der Fachkräftesituation in Niedersachsen durch Förderung individueller Fortbildungsmaßnahmen

Wer wird gefördert?

Als niedersächsisches Unternehmen können Sie einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt Sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln.

BACHELOR PROFESSIONAL-Absolventen [= IHK-Fachwirte & Fachkaufleute] können ein Studium ihrer Wahl an jeder deutschen Universität oder Fachhochschule aufnehmen!
Gefördert werden
  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen

  • Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen unter 50 Beschäftigten

 

Welche Maßnahmen werden bezuschusst?

  • Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)

  • Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen)

Die erworbenen beruflichen Fachkenntnisse müssen allgemein auf dem Arbeitsmarkt verwendbar sein.

SOMMERHOFF unterstützt die Landesbestenehrungen der deutschen Industrie- und Handelskammern
IHK-geprüfte Fortbildungslehrgänge genießen bundesweit hohe Akzeptanz in der Wirtschaft - u. a. wegen ihrer stark praxisbetonten Ausrichtung. Zudem ermöglichen sie den Zugang zu einem Studium an einer staatlichen Hochschule oder Fachhochschule - auch ohne Abitur!

Wichtig für Sie:
Die Fortbildungsangebote von SOMMERHOFF dienen der beruflichen Höherqualifikation und können somit dem Grunde nach subventioniert werden, sofern unser jeweiliges Fortbildungsangebot nicht durch "Aufstiegs-BAföG" gefördert werden kann. Weisen Lehrgänge der beruflichen Aufstiegsfortbildung nicht mindestens 400 Unterrichtsstunden auf, kommt eine Gewährung von "Aufstiegs-BAföG" nicht in Betracht. Damit wäre die Unterstützung Ihrer Weiterbildung durch "WIN" grundsätzlich möglich, wenn Ihr Unternehmen bzw. Ihr Arbeitgeber die o. g. weiteren Voraussetzungen erfüllt.

 

Wie wird gefördert?

  • Die Laufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate beschränkt. Im Einzelfall kann eine längere Dauer genehmigt werden.

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

  • Ausgenommen sind mit der Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang stehende Ausgaben, z. B. für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung.

  • Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Beendigung der Weiterbildung und Vorlage sowie Prüfung des Verwendungsnachweises.

  • Eine gleichzeitige Inanspruchnahme anderer öffentlicher Finanzierungshilfen für denselben Zweck ist ausgeschlossen (z. B. von Förderprogrammen des Bundes oder anderer Länder, wie „Aufstiegs-BAFöG“ oder „WeGebAU“).

  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen,

    • die gemäß Artikel 31 Absatz 2 der AGVO den Unternehmen zur Einhaltung verbindlicher Ausbildungsnormen dienen,
    • die der Qualifizierung von Personen dienen, die in der Urproduktion der Land-, Forst-, Gartenbau-, und Hauswirtschaft tätig sind,
    • für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Dieser Ausschluss gilt nicht für die vorschulischen Erziehung sowie die Altenpflege und -hilfe
    • für Personen, die einen freien Beruf ausüben. Dazu gehören gemäß § 18 EStG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 
    • Der Förderausschluss bezieht sich auch auf Freiberufler, die gewerblich bzw. als GmbH organisiert sind.
    • Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten der Freiberufler/innen ist zulässig, sofern es sich dabei nicht um Mitgesellschafter/innen handelt.

 

Wie hoch ist der Förderbetrag?

"Learning ODemand" mit SOMMERHOFF 4.0 - Lernen, wann, wo und wie Sie wollen!
Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 25,00 Euro pro Stunde und Teilnehmer.

Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Art der Freistellung ab. Dabei können sich die antragstellenden Unternehmen aussuchen, ob sie den Mitarbeiter für die Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtszeit nicht als Arbeitszeit angerechnet wird.

Freistellung bedeutet, dass der Lohn bzw. Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt wird. Der Beitrag des Unternehmens besteht bei einer Freistellung demnach aus den Freistellungskosten und aus der Zahlung eines Direktbeitrages von mindestens 10% der Weiterbildungskosten.

 

Wie erfolgt die Antragstellung?

Über die Internetseite der NBank kommen Sie zu deren Kundenportal. Sie werden Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt und reichen den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente schließlich online ein. Zusätzlich drucken Sie den Antrag bitte aus und lassen ihn der NBank unterschrieben postalisch zukommen.


Fortbildungsangebote von SOMMERHOFF sind förderfähig, da ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen wurde.

Kann eine Förderung nach dem "WIN"-Programm neben einer Förderung durch "Aufstiegs-BAföG" beantragt werden?

Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf den Bezug von "Aufstiegs-BAföG" hat, ist nicht berechtigt, eine Förderung nach "WIN" in Anspruch zu nehmen.

Weist  der Vorbereitungslehrgang auf einen kammergeprüften Fortbildungsabschluss mindestens 400 Unterrichtsstunden aus, besteht ein solcher Anspruch, der allerdings nur realisiert werden kann, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, die in der Person des Antragstellers liegen. Hat der Antragsteller beispielsweise bereits eine Fortbildung zu einem IHK-Fachkaufmann oder Fachwirt fördern lassen, erhält er zwar für eine weitere Fortbildung  auf der Ebene der Fachwirte und Fachkaufleute kein "Aufstiegs-BAföG" mehr. Erfüllt der von ihm gewählte weitere Fachkaufmann/Fachwirt-Lehrgang jedoch aufgrund der Stundenanzahl die Voraussetzungen für die AFBG-Förderung, besteht ein Anspruch auf "Aufstiegs-BAföG" dem Grunde nach, was die Unterstützung der Weiterbildung durch "WIN" automatisch ausschließt.

 

Gibt es in Niedersachsen einen Bildungsscheck?

Der Bildungsscheck ist ein Förderprogramm des Landes NRW
Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen in Nordrhein-Westfalen unterstützt. Dieses Förderprogramm gibt es in Niedersachsen nicht.

 

Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen in Nordrhein-Westfalen unterstützt. Dieses Förderprogramm gibt es in Niedersachsen nicht. In Niedersachsen gibt es alternativ zum WiN-Förderprogramm, das kleine und mittlere Unternehmen bei der individuellen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter unterstützt, die sogenannte Bildungsprämie. Die Bildungspämie ist ein Förderprogramm, welches Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 20.000 € (bei Ehegatten 40.000 €) bei ihrer individuellen Qualifizierung mit bis zu 500 Euro bezuschusst. Informationen sowie Beratungsstellen finden Sie unter www.bildungspraemie.info.

 

Wo und wie erhalte ich weitere Informationen?

Rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten.

Unsere Servicenummer lautet: 0201 - 220 980

Zusätzlich finden Sie unter www.nbank.de wichtige Infos und Tipps rund um die Förderung nach dem "WIN"-Programm.