Geprüfte Bilanzbuchhalter International IHK

Unser Studienangebot

 

Sind Sie bereit für eine neue Herausforderung?

  • Sie haben Ihren Abschluss zum "Geprüften Bilanzbuchhalter IHK" erfolgreich abgeschlossen

  • und sind somit Spezialist in der Rechnungslegung nach Handels- und Steuerrecht.

Sie möchten

  • Ihr Qualifikationsprofil ergänzen und abrunden

  • zusätzliche Kompetenzen in den Bereichen Steuerrecht, Konzern- und internationale Rechnungslegung erwerben

  • eine Prüfung ablegen, die staatlich anerkannt und bundeseinheitlich ausgestaltet ist

  • Ihre Führungsposition im betrieblichen Rechnungswesen überzeugend ausfüllen können?

Dann ist unser Aufbaustudiengang "Geprüfte Bilanzbuchhalter International IHK" Ihre 1. Wahl!

Denn wer im Rechnungswesen in führender Position tätig werden möchte oder bereits tätig ist und seine berufliche Perspektive auch in dieser Funktion sieht, kommt ohne Kenntnisse in vorgenannten Disziplinen nicht aus. Das Studium der Stellenangebote zeigt die Richtigkeit dieser Aussage. Ganz überwiegend wird bei Bewerbern, die sich um entsprechende Positionen bemühen, derartiges "Know-how" gefordert bzw. vorausgesetzt. Ausgestattet mit diesen weiteren Fähig- und Fertigkeiten, verfügen Sie über hinreichende Expertise, um Führungspositionen im Rechnungswesen ohne jeden Zweifel überzeugend ausfüllen und wahrnehmen zu können.


Unser Aufbaustudiengang bereitet Sie in angemessener Zeit auf die vor der für Sie örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer abzulegenden Prüfungen vor. Das Besondere: Er bietet Ihnen die Möglichkeit einer "Zweifachqualifikation", denn nach dem Lehrgangsbesuch können Sie – alternativ oder zusätzlich zum "Internationalen Bilanzbuchhalter" – die Prüfung zum "CERTIFIED IFRS ACCOUNTANT" ablegen, der bereits vor vielen Jahren von angesehenen Unternehmen und Bildungsträgern in Deutschland und im angrenzenden Ausland konzipiert wurde und seither als "Gütesiegel" bzw. Nachweis für die berufliche Handlungsfähigkeit im Steuer- & Rechnungswesen angesehen wird.

Warum wir der richtige Bildungspartner für Sie sind? Hier können Sie Informationen zu SOMMERHOFF und allen Vorteilen für Sie herunterladen.

Zulassungsvoraussetzungen

Um zu klären, ob Sie die für eine Prüfungszulassung geforderten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, zunächst den nachstehenden Auszug aus der Verordnung über die Prüfung der "Geprüften Bilanzbuchhalter IHK" vom 18.12.2020 aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.

§ 14 – Anpassungsfortbildungsabschluss "Geprüfte Bilanzbuchhalter International IHK"

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur "Bilanzbuchhalter/-in" aufgrund einer Regelung einer zuständigen Stelle

    oder

  2. den Erwerb des anerkannten Fortbildungsabschlusses zum/zur "Geprüften Bilanzbuchhalter/-in IHK"

    oder

  3. den Erwerb eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschlusses.

 

Bitte beachten Sie:
Unsere Mitarbeiter erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.

Prüfungsinhalte

Im Rahmen der IHK-Prüfung sind zwei schriftliche Situationsaufgaben à 4 Stunden Dauer zu absolvieren, in denen der Prüfungsteilnehmer Kenntnisse in folgenden Qualifikationsbereichen nachweisen soll:

1.       Erstellung von IFRS-Bilanzen
1.1.    Bestandteile des Jahresabschlusses nach IFRS
1.2.    IFRS-Bilanzierungs- & Bewertungsgrundsätze
1.3.    Ansatz von Vermögenswerten, Schulden & Eigenkapital
1.4.    Zugangs- & Folgebewertung von Bilanzposten
1.5.    Wertminderungsaufwendungen & Wertaufholungen

2.        Ermittlung des Gesamtergebnisses
2.1.     Gewinn- und Verlustrechnung nach Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren erstellen
2.2.     Abgrenzung zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Ergebnis
2.2.1.  Zuordnung des Gesamtergebnisses zu den Eignern des Mutterunternehmens und den
          Minderheitsgesellschaftern

3.        Ermittlung des Ergebnisses je Aktie
3.1.     Unverwässertes Ergebnis je Aktie ermitteln
3.2.     Verwässertes Ergebnis je Aktie ermitteln
3.3.     Notwendige Anhangsangaben kennen

4.        Aufstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung
4.1.     Struktur der Eigenkapitalveränderungsrechnung
4.2.     Sachliche Zuordnung der eigenkapitalrelevanten Tatbestände zu den einzelnen Posten des
           Eigenkapitals
4.3.     Ermittlung der Werte der verschiedenen EK-Positionen

5.        Erstellung der Kapitalflussrechnung
5.1.     Zu- und Abflüsse von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
           den Ursachenbereichen der Kapitalflussrechnung zuordnen
5.1.2.   Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit
5.1.3.   Cashflow aus Investitionstätigkeit
5.1.4.   Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
5.2.      Anhangsangaben

6.        Erstellung des Anhangs
6.1.     Funktion des Anhangs
6.2.     Erläuterung der wesentlichen Angaben
6.3.     Darstellung der Bilanzierungs- & Bewertungsmethoden
6.4.     Inhalte der Bestandteile des IFRS-Abschlusses für die Abschlussadressaten

7.        Erstellung der Segmentberichterstattung
7.1.     Kriterien für die Zusammenfassung von Geschäftssegmenten
7.2.     Berichtspflichtige Geschäftssegmente
7.3.     Informationen über Gewinn oder Verlust
7.4.     Informationen über Vermögenswerte und Schulden

8.        Konzernrechnungslegung
8.1.     Grundlagen des Konzernabschlusses und der Konzernrechnungslegung
8.2.     Konzernunternehmen und Konsolidierungsformen: Voll- & Quotenkonsolidierung,
           Equity-Bewertung
8.3.     Abgrenzung des Konsolidierungskreises
8.4.     Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
8.5.     Erst- & Folgekonsolidierung
8.6.     Zwischenerfolgseliminierung bzw. -konsolidierung

Nachstehende Inhalte sind ausschließlich im Rahmen der Prüfung "Bilanzbuchhaltung International IHK" relevant, nicht aber für jene zum "CERTIFIED IFRS ACCOUNTANT":

Internationaler Zahlungsverkehr

1.        Devisenbewirtschaftung
2.        Zahlungs- und Zollabkommen
3.        Finanzierungsinstrumente
3.1      Begrenzung von Währungs- und Zinsrisiken
3.2.     Begrenzung von Ausfallrisiken

Internationales Steuerrecht

1.        Rechtsquellen internationalen Steuerrechts 
1.1      Innerstaatliche Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
1.1.1    Anrechnungsverfahren
1.1.2    Freistellungsverfahren

1.2       Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)
1.2.1    OECD-Musterabkommen
1.2.2    DBA mit den Niederlanden
1.2.3    DBA mit Frankreich

2.         Besteuerungsprinzipien bei internationaler Geschäftstätigkeit
2.1       Beschränkte/unbeschränkte/erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
2.2       Verluste im Ausland
2.3       Außensteuergesetz

3.        Steuern vom Einkommen und Ertrag
3.1      Einkommensteuer
3.1.1   Veranlagung unbeschränkt Steuerpflichtiger mit ausländischen Einkünften
3.1.2   Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger mit inländischen Einkünften

3.2      Körperschaftsteuer
3.2.1   Beteiligung an ausländischer Kapitalgesellschaft
3.2.2   Organschaft
3.2.3   Steuerermäßigungen
3.2.4   Gesellschafterfremdfinanzierung

4.        Verkehr- und Verbrauchsteuern
4.1      Umsatzsteuer
4.1.1   Warenverkehr mit Staaten außerhalb der Europäischen Union
4.1.1.1 Verlagerung des Lieferortes gemäß § 3 Abs. 8 UStG
4.1.1.2 Ausfuhrlieferungen gemäß § 6 UStG
4.1.1.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß § 6a UStG
4.1.1.4 Vorsteuerabzug bei grenzüberschreitenden Umsätzen

4.1.2    Europäischer Binnenmarkt
4.1.2.1 Innergemeinschaftlicher Erwerb gemäß § 1a UStG
4.1.2.2 Innergemeinschaftliche Lieferung und Innergemeinschaftliches Verbringen
4.1.2.3 Innergemeinschaftliche Güterbeförderung nach § 3b UStG
4.1.2.4 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte – die Vereinfachungsregelung des
           § 25b UStG
4.1.2.5 Ort der Lieferung beim Fernverkauf (§ 3c UStG)

4.1.3    Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)
4.1.3.1 Werklieferung oder sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers
4.1.3.2 Besonderheiten der Rechnungsstellung

4.1.4    Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG)