Sie sind Teilnehmer:in eines "FAST TRACK"-Lehrgangs und haben Unterhaltsgeld nach dem AFBG ("Aufstiegs-BAföG") beantragt? Dann wird Sie diese Nachricht freuen!
In dem "Entlastungspaket III" der Bundesregierung sind auch Unterstützungsleistungen für Teilnehmer:innen an Vollzeitlehrgängen zur Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) enthalten, soweit diese "Aufstiegs-BAföG" sowie Unterhaltsgeld beantragt haben oder noch beantragen werden:
Teilnehmer:innen, die im Zeitraum September 2022 bis Dezember 2022 in mindestens einem dieser Monate Unterhaltsgeld nach dem AFBG ("Aufstiegs-BAföG") erhalten oder ihren Förderanspruch durch Aufnahme einer Vollzeit-Fortbildung begründet haben, erhalten automatisch (sprich: ohne weitere Antragstellung) einen (2.) Heizkostenzuschuss von 345 €. Die Auszahlung wird Ende Januar / Anfang Februar 2023 erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://bit.ly/3gB6XZO
Herzlichst, Ihr
Michael Sommerhoff