Geprüfte Bilanzbuchhalter IHK - Bachelors Professional in Bilanzbuchhaltung

Unser Studienangebot

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  • einen staatlich anerkannten und bundeseinheitlichen Abschluss

  • auf Bachelor-Niveau erwerben (DQR-Qualifikationsniveau 6 von 8),

  • der als "Gütesiegel" und Nachweis für Ihre berufliche Handlungsfähigkeit anzusehen ist und

  • der Sie branchenübergreifend zu einer Top-Führungskraft im betrieblichen Rechnungswesen qualifiziert,

  • und Ihnen überdies die Möglichkeit einer "Doppelqualifikation" zum "Steuerfachwirt" eröffnet?
 
Dann ist unser Studiengang zum/zur "Geprüften Bilanzbuchhalter*in IHK" Ihre 1. Wahl! Dieser anerkannte und hochkarätige Fortbildungsberufsabschluss, der immer schon die Kernkompetenz von SOMMERHOFF ausmachte, gilt bereits seit Dekaden in Fachkreisen als das "Flaggschiff" der IHK-Fortbildung.
 
Die anspruchsvolle bundeseinheitliche Prüfung genießt hohes Ansehen in der Wirtschaft, und wer über diese Qualifikation verfügt, braucht sich in der Regel um einen Arbeitsplatz nicht zu sorgen.
 
"Geprüfte Bilanzbuchhalter IHK" sind regelmäßig in den Führungsetagen der Unternehmen – gleich welcher Größenordnung – anzutreffen. Ihr Rat ist gefragt, wenn Entscheidungen erheblicher Tragweite vorbereitet und letztlich getroffen werden. Denn die Bilanzbuchhalter verfügen über vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse z. B. in der Kostenrechnung, der Finanzwirtschaft und Investitionsrechnung; ihr "Kerngeschäft" und Kompetenzschwerpunkt ist jedoch die Finanz- und Geschäftsbuchhaltung.
 
"Geprüfte Bilanzbuchhalter IHK" sind versiert in allen Fragen der Rechnungslegung; dies gilt nicht nur für die Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht, sondern auch für die verantwortliche Mitwirkung an (Konzern-) Abschlüssen nach den internationalen Standards "IFRS". Überdies besitzen sie fundiertes Wissen in der Ertrags- und Umsatzbesteuerung der Unternehmen. Aus diesen Gründen sind und bleiben Bilanzbuchhalter hoch qualifizierte und damit unverzichtbare Fachkräfte, die prädestiniert sind für die Übernahme der Leitung des Finanz- und Rechnungswesens.
 
Wir bieten Ihnen 3 Konzepte, zwischen denen Sie wählen können: In Präsenzform bereiten wir Sie entweder im Rahmen eines 12-monatigen Samstagsstudiengangs oder eines 10-wöchigen "FAST TRACK"-Lehrgangs in Vollzeitform auf die Kammerprüfung vor; alternativ können wir Ihnen eine weitere und sehr komfortable Form der Klausurvorbereitung ermöglichen: Sie lernen für Ihre Prüfungen "ONLINE" unter Einsatz unserer hauseigenen E-Learning-Plattform "myEDUCAST" - und sind zu 100 % unabhängig und flexibel! Sie lernen selbstbestimmt - wann, wo und wie Sie wollen! Mehr Informationen zu "myEDUCAST" finden Sie hier.
 
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Zulassungsvoraussetzungen (Rechtsverordnung 2020)

Um zu klären, ob Sie die für eine Prüfungszulassung geforderten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus den "Verordnungen über die Prüfung zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter*in IHK und Steuerfachwirt*in" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.

§ 3 – Zulassungsvoraussetzungen für die "Bilanzbuchhalter"-Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren

    oder

  2. einen der im Folgenden aufgeführten Abschlüsse:

    • einen anerkannten Fortbildungsabschluss auf Basis einer Regelung nach dem Berufsbildungsgesetz als Fachwirt/in oder Fachkauffrau/-mann (z. B. Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Geprüfte/r Controller/in IHK)

      oder

    • einen Abschluss als "Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in"

      oder

    • einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende mindestens einjährige Berufspraxis

    oder

3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.


Anmerkung:

Soweit die Zulassungsvoraussetzungen den Nachweis von Berufspraxis fordern, muss diese (erst) im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und durch kaufmännische oder verwaltende Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur "Geprüften Bilanzbuchhalter*in IHK" dienlich sind; die Berufspraxis muss überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann auch zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass die Prüfungszulassung rechtfertigende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben worden sind.

Wichtig:
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorstehende sogenannte "Öffnungsklausel" der Prüfungsordnung nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.

 

Die Zulassung zum/zur "Steuerfachwirt*in" erfordert…

  1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten sowie eine sich anschließende praktische Tätigkeit bei einem selbstständig tätigen Angehörigen des steuerberatenden Berufes von mindestens drei Jahren,

    oder

  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 5 Jahre einschlägige Berufspraxis,

    oder

  3. eine mindestens 8-jährige einschlägige Berufspraxis, die einen fehlenden Berufsabschluss ersetzt. Die Berufspraxis muss zum Ende des Monats erfüllt sein, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht (also zum 30. November).


In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber entsprechen.

Voraussetzung für die Zulassung ist weiterhin, dass  Sie Ihren Beschäftigungsort oder in Ermangelung einer Beschäftigung Ihren Wohnort im Zeitpunkt der Anmeldung im Bezirk der jeweiligen Steuerberaterkammer haben.

Beachten Sie bitte: Unsere Mitarbeiter*innen erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.

Prüfungsinhalte


Worauf Sie sich verlassen können: das Qualitätsmanagement von SOMMERHOFF funktioniert - geprüft durch CERTQUA, dem führenden Zertifizierer von Bildungsdienstleistern.
Die Inhalte Ihrer Aufstiegsfortbildung zum/zur "Geprüften Bilanzbuchhalter/in IHK" – Auszüge aus dem DIHK-Rahmenstoffplan gemäß Rechtsverordnung 2020:

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt; sie umfasst 7 Handlungsbereiche.

Handlungsbereich 1

Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Jahresabschlüssen führen

  1. Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet nach nationalen handels-    und steuerrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erfassen und daraus Buchungen ableiten

  2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung & Bilanzierung sachgerecht anwenden

  3. Bilanzansätze von Vermögen, Schulden und Eigenkapital dem Grunde und der Höhe nach bestimmen

  4. Bestandteile des nationalen Jahresabschlusses bei nicht kapitalmarktorientierten und kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Bestandteile des IFRS-Jahresabschlusses kennen

  5. Kenntnis der wesentlichen Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen den IFRS und  den entsprechenden Regelungen des 3. Handelsgesetzbuches

  6. Grundzüge der Konzernrechnungslegung nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften erkennen und die Buchungen für die Kapitalkonsolidierung nach nationalem Bilanzrecht durchführen

  7. Bilanzielle Auswirkungen unterschiedlicher Gesellschaftsformen im Handels- und Steuerrecht berücksichtigen


Handlungsbereich 2

Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten

  1. Vorbereitung der Analyse eines Jahresabschlusses (z. B. durch Entwicklung einer Strukturbilanz)

  2. Jahresabschlüsse mit Hilfe von Kennzahlen und Cashflow-Rechnungen analysieren und interpretieren

  3. Erstellung einer Bewegungsbilanz sowie einer Kapitalflussrechnung, Erstellung und Auswertung von Kennzahlen

  4. Bedeutung von Ratings erkennen und Maßnahmen zur Verbesserung für das Unternehmen vorschlagen

Handlungsbereich 3

Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen

  1. Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer

  2. Abgabenordnung

  3. Nationale und internationale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (z. B. OECD-Musterabkommen)

Handlungsbereich 4

Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen

  1. Finanz- und Liquiditätsplanungen erstellen und Finanzkontrollen zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft durchführen

  2. Finanzierungsarten beherrschen sowie die Möglichkeiten und Methoden zur  Kapitalbeschaffung unter Berücksichtigung der Rechtsform des Unternehmens auswählen  und einsetzen

  3. Investitionsbedarf feststellen und die optimale Investition mit Hilfe von Investitionsrechnungen ermitteln

  4. Kreditrisiken erkennen sowie Instrumente zur Risikobegrenzung bewerten und einsetzen

  5. Instrumente des Auslandszahlungsverkehrs kennen und anwenden

Handlungsbereich 5

Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden

  1. Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten & Leistungen kennen und anwenden

  2. Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung; Methoden zur Kostenkontrolle einsetzen

  3. Verfahren der kurzfristigen Erfolgsrechnung für betriebliche Analyse- und Steuerungszwecke auswählen und anwenden

Handlungsbereich 6

Ein internes Kontrollsystem sicherstellen

  1. Arten von Risiken identifizieren und dokumentieren

  2. Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken ableiten


Handlungsbereich 7

Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit in- und externen Partnern sicherstellen

  1. Kommunizieren mit Partnern und Einsetzen von Präsentationstechniken

  2. Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl, Durchführung der  Personalrekrutierung

  3. Planen und Steuern des Personaleinsatzes

  4. Situationsgerechte Führungsmethoden

  5. Planen und Durchführen der Berufsausbildung

  6. Fördern der beruflichen Entwicklung von Mitarbeitern

  7. Gestalten von Arbeits- und Gesundheitsschutz

 

Auszüge aus dem bundeseinheitlichen Rahmenstoffplan der Steuerberaterkammern für die "Steuerfachwirte"

  1. Erbschaft- und Schenkungsteuer
    - Besteuerungstatbestände
    - Persönliche Steuerpflicht
    - Sachliche Steuerbefreiungen
    - Bewertung steuerpflichtiger Erwerbe
    - Steuerberechnung und Besteuerungsverfahren


  2. Bewertungsgesetz
    - Allgemeine und besondere Bewertungsvorschriften
    - Feststellung von Einheitswerten
    - Vermögensarten
    - Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer
    - Bewertung von Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer


  3. Besonderes Steuerrecht: Einkommensteuer
    - Sonstige Einkünfte (z. B. Rentenbesteuerung, private Veräußerungsgeschäfte)
    - Außerordentliche Einkünfte und diesbezügliche Steuerermäßigungen
    - Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
    - Besteuerungsverfahren, z. B. Kapitalertragsteuer und Steuerabzug bei Bauleistungen