Das Förderangebot des NRW-Bildungsschecks richtet sich insbesondere an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. 

Wichtig: Die SOMMERHOFF-Lehrgänge zur Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung werden gefördert! Hier erfahren Sie Details zu den aktuellen Förderbedingungen.


Regeln bei der Vergabe des NRW-Bildungsschecks

Zukunft braucht Bildung – das gilt auch für die Arbeitswelt. Mit Blick auf den in vielen Branchen deutlich spürbaren Fachkräftemangel will die Landesregierung zum lebenslangen Lernen motivieren und unterstützt tatkräftig alle Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsscheck, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, ist dafür ein zentrales Angebot. Er richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte und Unternehmen und berücksichtigt vor allem Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen. In Nordrhein-Westfalen wird so eine Unternehmens- und Arbeitskultur gefördert, die sich am Prinzip "Gute Arbeit" orientiert und wirksame Impulse setzt – für Innovation, Wachstum und sichere Beschäftigung.

Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen höherwertige Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis: Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten, maximal aber 500 Euro pro Bildungsscheck.

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe (KMU) einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen. Un- und Angelernte können mit Hilfe eines Bildungsschecks einen Berufsabschluss nachholen, Zugewanderte Qualifizierungslücken schließen und so die Chance auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen erhöhen. Berufsrückkehrende machen sich mit dem Bildungsscheck fit für den Wiedereinstieg in das Berufsleben.

 

Wer erhält einen Bildungsscheck?

  • Nur Arbeitnehmer erhalten einen Bildungsscheck.
  • Selbständige und Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden nicht gefördert.
  • Die Arbeitsstätte der Beschäftigten muss im Land Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Die Lehrgangsgebühr beträgt mindestens 500 €.
  • Im individuellen Zugang können Personen innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.
  • Bei Alleinstehenden und einzeln zur Einkommensteuer veranlagten Ehepartnern muss das zu versteuernde Jahreseinkommen mehr als 20.000 Euro und darf nicht mehr als 40.000 Euro betragen.
    Bei Ehegattenveranlagung muss das zu versteuernde Jahreseinkommen mehr als 40.000 Euro und darf nicht mehr als 80.000 Euro betragen.
  • Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 10 Bildungsschecks in Anspruch nehmen.
  • Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Berufsrückkehrer und -rückkehrerinnen sowie Zuwandererinnen und Zuwanderer, die eine Nachqualifizierung anstreben, sind besonders angesprochen.

Die Anmeldung zu einer Fortbildung darf bei Beantragung eines Bildungsschecks bereits erfolgt sein; der Lehrgang darf nur noch nicht begonnen haben.

 

Welche Maßnahmen fördert das Land NRW durch Vergabe eines Bildungsschecks?

Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln. Dazu zählen z. B Lehrgänge zur Verbesserung

  • der allgemeinen und speziellen Sprachkenntnisse (z. B. Business English, Prüfungsvorbereitungskurse für LCCI-Zertifikate, Deutsch für Ausländer, Chinesisch für Geschäftsleute etc.)
  • der EDV-Kenntnisse
  • der Lern- und Arbeitstechniken
  • der Schlüsselqualifikationen
  • der Medienbildung

Wichtig für Sie: Alle Fortbildungsangebote von SOMMERHOFF dienen der beruflichen Höherqualifikation und können somit dem Grunde nach durch einen Bildungsscheck gefördert werden, sofern Sie in Ihrer Person alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllen und unser Fortbildungsangebot dem Grunde nach nicht durch "Aufstiegs-BAföG" gefördert werden kann. Weisen Lehrgänge der beruflichen Aufstiegsfortbildung nicht mindestens 400 Unterrichtsstunden auf, kommt eine Gewährung von "Aufstiegs-BAföG" nicht in Betracht. Damit wäre die Unterstützung Ihrer Weiterbildung durch einen Bildungsscheck grundsätzlich möglich.

Unabhängig hiervon werden nicht gefördert

  • Maschinenbedienerschulungen und Trainings, die dem Verkauf spezifischer Produkte dienen
  • Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundennachweise notwendig sind
  • Kurse, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen dienen
  • Angebote, die der reinen Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen, künstlerischen oder kunsthandwerklichen Betätigung dienen
  • Weiterbildungsangebote, die dem Grunde nach staatlich gefördert werden können, insbesondere nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG - und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG –("Aufstiegs-BAföG")
  • Weiterbildungsangebote, die nach § 79 SCB III bereits gefördert werden.

 

Wie können Interessierte einen Bildungsscheck erhalten?

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Eine Beratung ist für alle Interessierten verbindlich.

Beratungsstellen, die den Bildungsscheck für Betriebe ausstellen, beraten darüber hinaus zu Qualifizierungsbedarf und Qualifizierungsmöglichkeiten der Beschäftigten. Dieser Link führt Sie zu einer Übersicht mit den Adressen und Ansprechpartnern der Beratungsstellen für den Bildungsscheck NRW.

Idealerweise bringen Sie unsere Lehrgangsbroschüre mit zu Ihrem Beratungstermin. Das erleichtert Ihnen die Beschreibung der Weiterbildungsmaßnahme. Die Beratungsstelle trägt auf dem Bildungsscheck Ihr Weiterbildungsziel sowie drei Weiterbildungsanbieter ein. Bitte achten Sie darauf, dass SOMMERHOFF darunter ist, damit wir Ihren Bildungsscheck annehmen können.

Den ausgestellten Bildungsscheck senden Sie dann bitte im Original zusammen mit Ihrer Lehrgangsanmeldung innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung an SOMMERHOFF. Die weitere Abwicklung erledigen wir für Sie.

 

Kann ein Bildungsscheck neben einer Förderung durch "Aufstiegs-BAföG" beantragt werden?

Wer dem Grunde nach einen Anspruch auf den Bezug von "Aufstiegs-BAföG" hat, ist nicht berechtigt, einen Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.

Weist der Vorbereitungslehrgang auf einen kammergeprüften Fortbildungsabschluss mindestens 400 Unterrichtsstunden aus, besteht ein solcher Anspruch, der allerdings nur realisiert werden kann, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, die in der Person des Antragstellers liegen. Hat der Antragsteller beispielsweise bereits eine Fortbildung zu einem "Bachelor Professional" fördern lassen, erhält er zwar für eine weitere Fortbildung auf dieser Ebene der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe (siehe § 53c BBiG) kein "Aufstiegs-BAföG" mehr. Erfüllt der von ihm gewählte weitere "Bachelor Professional"-Lehrgang jedoch aufgrund der Stundenanzahl die Voraussetzungen für die AFBG-Förderung, besteht ein Anspruch auf "Aufstiegs-BAföG" dem Grunde nach, was die Unterstützung der Aufstiegsfortbildung durch einen Bildungsscheck automatisch ausschließt.

 

Wo und wie erhalte ich weitere Informationen?

Rufen Sie uns einfach unverbindlich an und lassen Sie sich auf dem Hintergrund Ihrer persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen individuell beraten.

Unsere Servicenummer lautet: 0201 - 220 980

Zusätzlich finden Sie unter diesem Link wichtige Infos und Tipps rund um den Bildungsscheck.

 

Welche Anforderungen werden an den Bildungsanbieter gestellt?

Beachten Sie bitte, dass nur die Angebote zertifizierter Bildungsanbieter, die ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen haben, eine Förderung durch den Bildungsscheck des Landes Nordrhein-Westfalen erfahren. Dies ist bei SOMMERHOFF der Fall, da unsere Zertifizierung nach der internationalen Norm DIN ISO 9001:2015 als auch gemäß der "AZAV" erfolgt ist.


Fortbildungsangebote von SOMMERHOFF sind förderfähig, da ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nachgewiesen wurde.