Allgemeine Geschäftsbedingungen
der SOMMERHOFF AG – Managementinstitut
sowie der
SOMMERHOFF gGmbH – Akademie für Steuern, Finanzen & Controlling –
im Folgenden bezeichnet als "SUG" (SOMMERHOFF Unternehmensgruppe)

Stand: 01. Februar 2022

1.  Zustandekommen des Vertrages
Der Kunde übermittelt der SUG seine Anmeldung zu einem Lehrgang als ein Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Dienstvertrages per Briefpost, per Fax, per E-Mail oder per Online-Anmeldung auf der Homepage der SUG (https://www.sommerhoff.de). Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung per E-Mail seitens der SUG, wenn er nicht form- und fristgerecht widerrufen wird. Der Widerruf kann innerhalb von 14 Tagen seit Zustandekommen des Vertrages erfolgen und bedarf der Schriftform.

2. Lehrgangsgebühr

2.1 Fälligkeit der Lehrgangsgebühr
Die gesamte Lehrgangsgebühr ist eine Woche vor dem jeweiligen Lehrgangsstarttermin zur Zahlung fällig.

2.2 Beantragung von Fördermitteln
Der in Ziffer 2.1 genannte Fälligkeitstermin gilt auch in den Fällen, in denen der Kunde finanzielle Fördermittel beantragt hat oder beantragen möchte und diese erst zu einem dem Starttermin folgenden Termin zur Auszahlung gelangen.

2.3 Entrichtung der Lehrgangsgebühr in monatlichen Teilbeträgen
Eine Entrichtung der Lehrgangsgebühr in Teilbeträgen ist nur möglich, wenn der Kunde der SUG dazu ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Können die Teilbeträge nicht oder nicht fristgerecht eingezogen werden, ist die ausstehende Lehrgangsgebühr unverzüglich in der Gesamtheit zu entrichten.

2.4 Von Teilzahlungen ausgenommene Angebote
In nachstehenden Fällen ist eine Entrichtung der Lehrgangsgebühr in Teilbeträgen ausgeschlossen:
•    ONLINE-Lehrgänge
•    FAST TRACK-Lehrgänge (hierunter fallen Lehrgänge in Vollzeitform)
•    Tagesseminare
•    Wochenendseminare
•    Inhouse-Seminare

2.5 Übernahme der Lehrgangsgebühr durch Dritte
Sollte der Kunde eine Zusage zur Kostenübernahme von einem Dritten (z. B. Arbeitgeber) bezogen auf die für einen gebuchten Lehrgang zu entrichtende Gebühr erhalten, wird die SUG nicht Vertragspartner dieses Dritten. Der Kunde bleibt Schuldner aus dem zwischen dem Kunden und der SUG geschlossenen Dienstvertrag.

Eine befreiende Schuldübernahme bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch die SUG. Insbesondere stellt die Übersendung einer Kostenrechnung an den Dritten, der vom Kunden geschuldete Gebühren entrichtet, keine Genehmigung durch die SUG zur Schuldübernahme dar. Der Kunde bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Lehrgangsgebühr und etwaig anfallender sonstiger Kosten durch den Dritten gegenüber der SUG in der vertraglich vereinbarten Höhe verpflichtet.

3. Definition eines Online-Lehrgangs
Bei einem Online-Lehrgang lernen die Kunden der SUG selbstständig und ausschließlich unter Nutzung der digitalen Produkte (z. B. Lernvideos), die sich auf der unternehmenseigenen E-Learning-Plattform "myEDUCAST" befinden. Es findet kein "Live"-Unterricht mit SUG-Trainer*innen statt. Auf diesen besteht somit auch kein Anspruch.

4. "Live"-Unterricht im Videokonferenzformat - Definition
Im Rahmen dieses Lehrgangsformates findet "Live"-Unterricht mit SUG-Trainer*innen statt. Die Durchführung erfolgt über gängige Videokonferenz-Software (z. B. MS-Teams, ZOOM, Go-to-webinar etc.). Eine Interaktion mit den SUG-Trainer*innen ist während der Unterrichtszeiten jederzeit möglich. Präsenzunterrichtseinheiten (zur Definition eines Präsenzlehrgangs siehe nachfolgende Ziffer 5.1) sind ausdrücklich nicht vorgesehen. Die Nutzung des auf der E-Learning-Plattform "myEDUCAST" verfügbaren Digitalangebotes ist zusätzlich und ohne Aufpreis möglich.

5. Besondere Bestimmungen für Präsenzlehrgänge (diese gelten nicht für Online-Lehrgänge und nicht für "Live"-Unterricht im Videokonferenzformat)

5.1 Definition eines Präsenzlehrgangs
Bei einem Präsenzlehrgang werden Unterrichtsveranstaltungen durchgeführt, die in von der SUG bereitgestellten Seminarräumlichkeiten stattfinden und bei denen sowohl die Kunden der SUG als auch der jeweilige SUG-Trainer persönlich anwesend sind. Die Nutzung des auf der E-Learning-Plattform "myEDUCAST" verfügbaren Digitalangebotes ist zusätzlich und ohne Aufpreis möglich.

5.2 Vorbehalt der Änderung der Lehrgangsadresse innerhalb des Lehrgangsortes

Der Lehrgangsort bezeichnet die Stadt/Gemeinde bzw. den Kreis, in welchem der Präsenzlehrgang durchgeführt wird; die Lehrgangsadresse bezeichnet die Räumlichkeit.
Innerhalb des jeweiligen Lehrgangsortes behält sich die SUG vor, die Lehrgangsadresse zu ändern. Die jeweils neue Lehrgangsadresse wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

5.3 Änderung der Lehrgangsadresse außerhalb des Lehrgangsortes vor Beginn des Präsenzlehrgangs
Die SUG behält sich vor, eine Lehrgangsadresse außerhalb des Lehrgangsortes anzubieten, wenn der Präsenzlehrgang innerhalb eines Lehrgangsortes mangels ausreichender Teilnehmerzahl nicht zustande kommt oder die Lehrgangsadresse nicht zur Verfügung steht oder sich die Lehrgangsadresse negativ ändert, so dass der Präsenzlehrgang dort nicht abgehalten werden kann.

Der Kunde wird unverzüglich von der Verlegung des Lehrgangs außerhalb des gebuchten Lehrgangsortes informiert. Dem Kunden wird angeboten, an dem Ersatzlehrgangsort den Präsenzlehrgang zu besuchen. Es steht dem Kunden frei, diese Veränderung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Mitteilung in Textform anzunehmen. Die Annahme der Änderung führt nicht zum Abschluss eines neuen Vertrages.

6. Inhalt und Durchführung von Lehrgängen
Der Inhalt und die Durchführung richten sich nach dem jeweiligen Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw. der jeweiligen Prüfungsordnung als ergänzendem Vertragsbestandteil. Das jeweils aktuelle Lehrgangs- und Seminarprogramm bzw. die Prüfungsordnung kann auf Anforderung von der SUG nochmals übermittelt werden.

Die SUG behält sich vor, in zumutbarem und die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Unterrichts- bzw. Seminarinhalte ohne Zustimmung des Kunden an die Erfordernisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Änderungen im Rahmen des Trainereinsatzes sowie die Absage von Lehrgängen im Präsenz- oder Videokonferenzformat.

7. Absage eines Präsenzlehrgangs oder eines Lehrgangs im Videokonferenzformat
Die SUG hat auch nach Zustandekommen des Vertrages das Recht, bei Vorliegen höherer Gewalt oder bei einer für eine betriebswirtschaftlich tragfähige Durchführung eines Präsenzlehrgangs oder eines Lehrgangs im Videokonferenzformat nicht ausreichenden Teilnehmerzahl Lehrgänge abzusagen und das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. In einem solchen Falle werden bereits gezahlte Lehrgangsgebühren dem Kunden unverzüglich erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die SUG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

8. Nichtteilnahme an Unterrichtsveranstaltungen und Zahlungspflicht
Die Nichtteilnahme an "Live"-Unterrichtsveranstaltungen - sei es im Präsenz- oder Videokonferenzformat - entbindet den Kunden nicht von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung.

9. Nutzung der E-Learning-Plattform "myEDUCAST"
Die Nutzung der digitalen Lehrgangsangebote der SUG, die sich auf der unternehmenseigenen E-Learning-Plattform "myEDUCAST" befinden, setzt voraus, dass der Kunde über einen Internetzugang verfügt. Dessen Bereitstellung und Funktionsfähigkeit liegt im Verantwortungsbereich des Kunden; für in Zusammenhang mit dem Internetanschluss des Kunden auftretende Mängel übernimmt die SUG keine Haftung; insbesondere stellt ein nicht hinreichend leistungsfähiger Internetanschluss keinen Grund zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses dar. Die SUG empfiehlt dem Kunden, vor Vertragsabschluss die Demo-Version der SUG-E-Learning-Plattform zu testen, um etwaige Probleme bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses identifizieren und gegebenenfalls rechtzeitig beseitigen zu können. Die Demo-Version der SUG-E-Learning-Plattform kann über den nachstehenden Link aufgerufen werden: https://sommerhoff.de/flexibel-myeducast.

10. Kündigung
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Hinsichtlich einer ordentlichen Kündigung gilt Folgendes:

  1. Präsenzlehrgänge & Live-Unterricht im Videokonferenzformat
    a. Bei diesen Lehrgangsformaten ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sofern der betreffende Lehrgang eine Dauer von bis zu sechs Monaten aufweist.
    b. Bei einer Dauer von mehr als sechs Monaten ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des ersten Semesters möglich. Das erste Semester endet mit Ablauf des Tages, der dem Tag vorangeht, an dem das zweite Semester beginnt. Das Datum des Zweitsemesterbeginns ist dem jeweiligen Stundenplan zu entnehmen. Nach Ablauf der Vierwochenfrist ist eine ordentliche Kündigung für beide Vertragsparteien ausgeschlossen.

  2. Onlinelehrgänge
    Bei Onlinelehrgängen ist eine ordentliche Kündigung generell ausgeschlossen.

Kündigungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind im Original postalisch zuzusenden.

11. Haftung
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SUG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die SUG nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der SUG, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Geschäftssitz der SUG.

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht erfolgt. Sollen von den Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der SUG wirksam getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform.

Hinweis gemäß Online-Streitbeilegungs-Verordnung
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: http://ec.europa.eu/odr. Unsere E-Mail lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; unsere Telefonnummer lautet: 0201 220 980.

Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.