Ihre Verantwortlichen bei SOMMERHOFF: Christina Bergmann & Michael Sommerhoff
Können wir Ihnen helfen? Häufig stellen sich kurz vor Vertragsabschluss doch noch einige Fragen, an die man bislang gar nicht gedacht hat. Nachstehend finden Sie Antworten auf die Fragen, welche sich bei jedem Fortbildungsabschluss stellen. Wenn Ihnen diese Informationen nicht weiter helfen sollten, rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine Email: Fon 0201 - 220 980 info@sommerhoff.ag
Kann der Vertrag widerrufen werden? Ihre Anmeldung können sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustandekommen des Vertrages ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren.
Unberührt bleiben Ihre aus den gesetzlichen Regelungen resultierenden und gegebenenfalls weitergehenden Rechte zum Widerruf. Die Widerrufsbelehrung erfolgt im Rahmen Ihres Anmeldeprozesses.
Kann der Vertrag gekündigt werden? Der Dienstvertrag kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Hinsichtlich einer ordentlichen Kündigung gilt Folgendes: Bei Präsenzlehrgängen mit einer Dauer von bis zu sechs Monaten ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Bei Präsenzlehrgängen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten ist eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des ersten Semesters möglich.
Muss die Rechnung im Einmalbetrag entrichtet werden? Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, können Sie die Lehrgangsgebühr in Monatsraten entrichten, wobei der Zahlungszeitraum maximal der Lehrgangsdauer entsprechen kann. Dies gilt allerdings nur für berufsbegleitende Präsenz-Lehrgänge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Details entnehmen Sie bitte unseren AGB.
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