Nun ist es "amtlich": Um die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium besser sichtbar zu machen, führt § 53a des neuen BBiG die Abschlussbezeichnungen "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" und "Master Professional" ein.
Das neue BBiG ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Die berufliche Bildung wird damit noch attraktiver, denn zentrales Element der BBiG-Novelle ist die Einführung transparenter Fortbildungsstufen für die höherqualifizierende Berufsbildung. Abschlüsse können künftig die Bezeichnungen "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" oder "Master Professional" tragen. Die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium wird dadurch besser sichtbar gemacht. Da die Bezeichnungen international verständlich sind, fördern sie zudem die Mobilität für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger auf den weltweiten Arbeitsmärkten.
Servicetechniker, Prozessmanager, Fachwirt, Fachkauffrau, Betriebswirt: In Deutschland gibt es heute unzählige Fortbildungsabschlüsse und -bezeichnungen in der beruflichen Bildung. Durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wird der "Wildwuchs" der Bezeichnungen nunmehr beendet; im Gegenzug sind die vorstehend genannten 3 transparenten beruflichen Fortbildungsstufen geschaffen worden.
Vorrangiges Ziel der Novelle ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potenziellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen. War eine duale Berufsausbildung über Jahrzehnte hinweg die häufigste Qualifizierungswahl, so haben hochschulische Angebote sie mittlerweile überholt. Dieser Trend führt in Kombination mit der allgemeinen demografischen Entwicklung zu einem sich weiter verstärkenden Mangel an beruflich qualifizierten Fachkräften. Eine attraktive berufliche Bildung ist daher auch volkswirtschaftlich unverzichtbar, um die zukünftige Fachkräftebasis zu sichern.
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Synoptische Gegenüberstellung von höherqualifizierender Berufsbildung und akademischen Studiengängen |
Etablierte Marken wie der "Meister" bleiben auch nach der Reform des BBiG erhalten; sie werden mit den neuen einheitlichen Abschlussbezeichnungen verbunden und so ebenfalls gestärkt. Die dreistufige höherqualifizierende Berufsfortbildung orientiert sich am Deutschen Qualifikationsrahmen "DQR" mit den Kompetenzbeschreibungen, die im Konsens von Bund, Ländern sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern erarbeitet wurden; sie entspricht hier den Stufen DQR 5, DQR 6 und DQR 7.
- DQR Niveau 5 ("Geprüfte/r Berufsspezialist/in"):
Kompetenz zur selbstständigen Planung und Bearbeitung umfassender fachlicher Aufgabenstellungen in einem komplexen, spezialisierten und sich verändernden beruflichen Tätigkeitsfeld. - DQR Niveau 6 ("Bachelor Professional"):
Kompetenz zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem beruflichen Tätigkeitsfeld. - DQR Niveau 7 ("Master Professional"):
Kompetenz zur Bearbeitung von neuen komplexen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in einem strategieorientierten beruflichen Tätigkeitsfeld.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung & Forschung.