Certified IFRS Accountant
Unser Studienangebot
Zulassung "IFRS ACCOUNTANT"
Lehrgangsteilnehmer sollten über einschlägige Berufspraxis in der Finanz- und Geschäftsbuchhaltung und fundiertes Wissen im Bereich Rechnungswesen auf dem Niveau eines "Geprüften Bilanzbuchhalters IHK" verfügen. Grundkenntnisse der englischen Sprache sind wünschenswert, jedoch nicht unabdingbar.
IFRS Know-how ist für einen erfolgreichen Seminarbesuch nicht erforderlich; dieses wir von Grund auf vermittelt.
Zulassung IHK-Prüfung
Zur Frage der Zulassungsvoraussetzungen für die Zusatzqualifikation "Bilanzbuchhaltung International IHK" führt § 13 der Rechtsverordnung für den Abschluss zum "Geprüften Bilanzbuchhalter IHK" vom 26.10.2015 das Nachstehende aus:
"Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur "Bilanzbuchhalter/-in" aufgrund einer Regelung einer zuständigen Stelle
oder - den Erwerb des anerkannten Fortbildungsabschlusses zum/zur "Geprüften Bilanzbuchhalter/-in IHK"
oder - den Erwerb eines wirtschaftswissenschaftlichen Hochschulabschlusses."
Prüfungsaufbau
Der Aufbaustudiengang zum "CERTIFIED IFRS ACCOUNTANT" schließt mit einer 2-stündigen schriftlichen Prüfung ab, durch deren Bestehen der Absolvent dokumentieren kann, dass er sich mit den Inhalten erfolgreich auseinander gesetzt hat sowie Instrumente und Methoden der IFRS-Rechnungslegung beherrscht und einsetzen kann. Eine Prüfungsteilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und ist somit nicht verpflichtend.
Nächster Schritt:
Wo möchten Sie den Studiengang belegen?