Certified IFRS Accountant

Unser Studienangebot
Zulassung "IFRS ACCOUNTANT"
Lehrgangsteilnehmer sollten über einschlägige Berufspraxis in der Finanz- und Geschäftsbuchhaltung und fundiertes Wissen im Bereich Rechnungswesen auf dem Niveau eines "Geprüften Bilanzbuchhalters IHK" verfügen. Grundkenntnisse der englischen Sprache sind wünschenswert, jedoch nicht unabdingbar.
IFRS Know-how ist für einen erfolgreichen Seminarbesuch nicht erforderlich; dieses wir von Grund auf vermittelt.
Zulassung IHK-Prüfung
§ 8 der Rechtsverordnung für den Abschluss zum "Geprüften Bilanzbuchhalter IHK" vom 25. August 2009 sieht diesbezüglich Folgendes vor:
"Wer die Prüfung zum "Bilanzbuchhalter" auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt oder den anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter oder einen gleichwertigen Abschluss oder einen wirtschaftswissenschaftlichen Abschluss einer Hochschule erworben hat, kann die Prüfung im Handlungsbereich "Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards" nach § 3 Abs. 3 Satz 1 als Zusatzqualifikation ablegen. Wurde innerhalb der letzten fünf Jahre der Grundlagenteil nach § 4 Absatz 4 Nummer 1 bis 9 abgelegt, kann dieser auf Antrag des Prüfungsteilnehmers angerechnet werden. In diesem Fall ist über das Bestehen dieser Prüfungsleistung eine Bescheinigung auszustellen. § 7 Abs. 1 gilt entsprechend."
Anmerkung: Sollten Sie Ihre "Bilanzbuchhalter"-Prüfung nach 2007 unter Zugrundelegung der aktuellen und nicht der Rechtsverordnung aus dem Jahre 1990 abgelegt haben, mussten Sie bereits die "Grundlagenklausur" zum Handlungsbereich "Internationales Rechnungswesen" absolvieren. In diesem Falle sieht § 8 der oben genannten Rechtsverordnung vor, dass zum Erwerb der in Rede stehenden Zusatzqualifikation lediglich der "Hauptteil" der Prüfung zum "Internationalen Rechnungswesen" in Gestalt einer 120-minütigen Klausur abgelegt werden muss. Die Anrechnung der "Grundlagenprüfung" erfolgt jedoch ausschließlich dann, wenn Sie diese beantragen. Andernfalls ist die Gesamtprüfung abzulegen, welche Grundlagen- und Hauptteil umfasst.
Prüfungsaufbau
Der Studiengang schließt mit einer 2-stündigen schriftlichen Prüfung ab, durch deren Bestehen der Absolvent dokumentieren kann, dass er sich mit den Inhalten erfolgreich auseinander gesetzt hat sowie Instrumente und Methoden der IFRS-Rechnungslegung beherrscht und einsetzen kann. Eine Prüfungsteilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis und ist somit nicht verpflichtend.
Nächster Schritt:
Wo möchten Sie den Studiengang belegen?