Geprüfte Personalfachkaufleute IHK

Unser Studienangebot

Sie möchten

  • als Personalentscheider

  • Weichen stellen für den künftigen Unternehmenserfolg und deshalb

  • innerhalb von nur 12 Monaten oder lediglich 9 Wochen

  • einen staatlich anerkannten und bundeseinheitlichen Abschluss

  • auf Bachelor-Niveau erwerben (DQR-Qualifikationsniveau 6 von 8),

  • der als "Gütesiegel" und Nachweis für Ihre berufliche Handlungsfähigkeit anzusehen ist?

Dann ist der Studiengang der "Geprüften Personalfachkaufleute IHK" Ihre 1. Wahl!

Aufgrund ihrer Ausbildung, einiger Jahre beruflicher Erfahrung und nicht zuletzt der praxisorientierten Aufstiegsfortbildung sind "Geprüfte Personalfachkaufleute" zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben prädestiniert; in den Unternehmen werden sie deshalb z. B. als Personalreferenten oder Personalleiter eingesetzt.

Die Weichenstellungen für das "Sein oder Nichtsein" werden in den Personalabteilungen vorgenommen, da hier im Wesentlichen die Entscheidungen in Bezug auf Beschäftigungsverhältnisse getroffen werden. Die Personalplanung, das Personalmarketing und –controlling, die Personalentwicklung und selbstredend die Ausbildung des "Nachwuchses" ist maßgeblich von den "Geprüften Personalfachkaufleuten", den Funktionsspezialisten dieses "Herzstücks" eines Unternehmens, zu verantworten.

Hier finden Sie ein ca. 15-minütiges Video, in dem Ihnen Michael Sommerhoff die Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsinhalte und -prozesse sowie die Details zu einer Förderung nach dem AFBG ("Aufstiegs-BAföG") erläutert.

Wir bieten Ihnen 3 Studienkonzepte, zwischen denen Sie wählen können: In Präsenzform bereiten wir Sie entweder im Rahmen eines 12-monatigen Samstagsstudiengangs oder eines 10-wöchigen "FAST TRACK"-Lehrgangs in Vollzeitform auf die Kammerprüfung vor; alternativ können wir Ihnen eine weitere und sehr komfortable Form der Klausurvorbereitung ermöglichen: Sie lernen für Ihre Prüfungen "ONLINE" unter Einsatz unserer hauseigenen E-Learning-Plattform "myEDUCAST" - und sind zu 100 % unabhängig und flexibel! Sie lernen selbstbestimmt - wann, wo und wie Sie wollen! Mehr Informationen zu "myEDUCAST" finden Sie hier.

Warum wir der richtige Bildungspartner für Sie sind? Hier können Sie Informationen zu SOMMERHOFF und allen Vorteilen für Sie herunterladen.

Zulassungsvoraussetzungen

Um zu klären, ob Sie die für eine Prüfungszulassung geforderten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/-frau" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.

§ 2 - Zulassungsvoraussetzungen

"(Absatz 1) 
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(Absatz 2)
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung zu erbringen.

Anmerkung des Bildungsträgers:
Informationen zu unseren Vorbereitungslehrgängen auf die Ausbilder-Eignungsprüfung finden Sie hier.

(Absatz 3)
Die Berufspraxis muss im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum "Geprüften Personalfachkaufmann IHK" dienlich sind; die Berufserfahrung muss demzufolge inhaltlich wesentliche Bezüge zur Personalberatung, Personal- und Organisationsentwicklung, sowie zu administrativen Aufgaben der Personalarbeit haben.

(Absatz 4)
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."

Wichtig: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte sogenannte "Öffnungsklausel" nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.

Beachten Sie bitte: Unsere Mitarbeiter*innen erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.

Prüfungsinhalte

Die Inhalte des DIHK-Rahmenstoffplans finden Sie auszugsweise hier:

"Geprüfte Personalfachkaufleute IHK"


1. Personalarbeit organisieren & durchführen

  • Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden

  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten

  • Prozesse im Personalwesen gestalten

  • Projekte planen und durchführen

  • Informationstechnologie im Personalbereich nutzen

  • Beraten und Fachgespräche führen

  • Präsentations- und Moderationstechniken nutzen

  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement nutzen

2. Personalarbeit auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden

  • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko abschätzen

  • Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen

  • Sozialversicherungsrecht anwenden

  • Sozialleistungen des Betriebes gestalten

  • Personalbeschaffung durchführen

  • Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten

3. Personalplanung, -marketing & -controlling gestalten & umsetzen

  • Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen

  • Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten

  • Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln

  • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen

  • Personalcontrolling gestalten und umsetzen

4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern

  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potentiale erkennen und fördern

  • Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifikationsprogramme entwerfen und umsetzen

  • Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen

  • Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen

  • Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten

  • Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen