Geprüfte Personalfachkaufleute IHK
Unser Studienangebot
Zulassungsvoraussetzungen
Um zu klären, ob Sie die für eine Prüfungszulassung geforderten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/-frau" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.
§ 2 - Zulassungsvoraussetzungen
"(Absatz 1)
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(Absatz 2)
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung zu erbringen.
Anmerkung des Bildungsträgers:
Informationen zu unseren Vorbereitungslehrgängen auf die Ausbilder-Eignungsprüfung finden Sie hier.
(Absatz 3)
Die Berufspraxis muss im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum "Geprüften Personalfachkaufmann IHK" dienlich sind; die Berufserfahrung muss demzufolge inhaltlich wesentliche Bezüge zur Personalberatung, Personal- und Organisationsentwicklung, sowie zu administrativen Aufgaben der Personalarbeit haben.
(Absatz 4)
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."
Wichtig: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte sogenannte "Öffnungsklausel" nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.
Beachten Sie bitte: Unsere Mitarbeiter*innen erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.
Prüfungsinhalte
Die Inhalte des DIHK-Rahmenstoffplans finden Sie auszugsweise hier:
"Geprüfte Personalfachkaufleute IHK"
1. Personalarbeit organisieren & durchführen
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalwesen gestalten
- Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken nutzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement nutzen
2. Personalarbeit auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko abschätzen
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
- Sozialversicherungsrecht anwenden
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Personalbeschaffung durchführen
- Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
3. Personalplanung, -marketing & -controlling gestalten & umsetzen
- Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
- Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen
4. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potentiale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifikationsprogramme entwerfen und umsetzen
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
- Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
- Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen