Geprüfte Immobilienfachwirte IHK
Unser Studienangebot
Zulassungsvoraussetzungen
Um zu klären, ob Sie die für eine Prüfungszulassung geforderten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Immobilienfachwirt IHK" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.
§ 2 – Zulassungsvoraussetzungen
"(Absatz 1)
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Immobilienwirtschaft oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Immobilienwirtschaft oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der Immobilienwirtschaft oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in der Immobilienwirtschaft.
(Absatz 2)
Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 muss jeweils im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und der beruflichen Fortbildung zum "Geprüften Immobilienfachwirt IHK" dienlich sein.
(Absatz 3)
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."
Wichtig: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte sogenannte "Öffnungsklausel" nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.
Beachten Sie bitte: Unsere Mitarbeiter*innen erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.
Prüfungsinhalte
Auszugsweise Inhalte aus dem DIHK-Rahmenstoffplan für die Aufstiegsfortbildung der "Geprüften Immobilienfachwirte IHK" finden Sie nachstehend:
1. Handlungsbereich: Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
- Volkswirtschaftliche Rahmen- und Strukturdaten
- Wohnungs-, Infrastruktur-, Energie- und Umweltpolitik
- Rahmenbedingungen der Kapitalmärkte
- Steuern und Abgaben in der Immobilienwirtschaft
2. Handlungsbereich: Unternehmenssteuerung und Kontrolle
- Operative und strategische Ziele und Instrumente
- Investitions-, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung; Investitionsrechnung
- Kontrolle über Budget- und Wirtschaftspläne
- Bilanzierung und Bewertung nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften
- Risikomanagementsysteme in Immobilienunternehmen
3. Handlungsbereich: Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
- Unternehmensleitbilder; "corporate identity" & "corporate design"
- Personalbedarfs-, Personaleinsatz- und Personalkostenplanung
- Zeit- und Selbstmanagement
- Arbeits- und Organisationspsychologie
4. Handlungsbereich: Immobilienbewirtschaftung
- Rechtliche Besonderheiten bei Gestaltung, Auslegung und Beendigung von Mietverträgen mit privaten und gewerblichen Kunden
- Kaufmännisches und technisches Gebäudemanagement
- Instandhaltung und Modernisierung
- Forderungsmanagement
- Konflikt-, Beschwerde- und Sozialmanagement
5. Handlungsbereich: Bauprojektmanagement
- Projektmanagementmethoden
- Stadt- und Raumplanungskonzepte
- Objektfinanzierung und Förderprogramme
Ausschreibungen, Submissionen; Vertragsbedingungen und Vertragsstörungen bei Bauleistungen - Abnahme und Abrechnung von Bauleistungen
6. Handlungsbereich: Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
- An- und Verkauf von Immobilien
- Immobilienleasing
- Immobilienbewertung und Marktpreisbildung
- Rechtliche Besonderheiten der Maklertätigkeit
Nächster Schritt:
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