Geprüfte Industriemeister Elektrotechnik IHK - Bachelors Professional in Electrical Technology & Management CCI

Unser Studienangebot

 

Sie arbeiten in einem Elektrotechnikberuf und möchten

  • innerhalb von nur 12 Monaten (FAST TRACK-Format: 12 Wochen) oder
  • ONLINE innerhalb einer selbst bestimmten Zeitspanne

  • einen staatlich anerkannten und bundeseinheitlichen Abschluss

  • auf Bachelor-Niveau erwerben (DQR-Qualifikationsniveau 6 von 8),

  • der seit Jahrzehnten europaweit hohes Ansehen genießt und

  • mit dem Sie sich für die Übernahme von Leitungsfunktionen im mittleren Management empfehlen?

Dann ist der Studiengang der "Geprüften Industriemeister Elektrotechnik IHK" Ihre 1. Wahl!

Nach erfolgreichem Abschluss dieser bundeseinheitlichen und von Vertretern namhafter deutscher Wirtschaftsunternehmen konzipierten Fortbildungsprüfung sind Sie eine geschätzte weil fachübergreifend hoch qualifizierte Kraft, die sich am Arbeitsmarkt einer entsprechend starken Nachfrage erfreut!

Jedes Jahr legen etwa 3.000 Teilnehmer bundesweit ihre Prüfung vor den zuständigen Industrie- und Handelskammern ab. Die Beliebtheit dieses Fortbildungsberufes lässt sich leicht erklären, denn als qualifizierten Führungskräften eröffnen sich den "Industriemeistern Elektrotechnik" vielfältige Berufsperspektiven. Zusätzlich zu den fachlichen Kernkompetenzen in den Bereichen Infrastruktursysteme und Betriebstechnik erwerben Sie profunde betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Nach bestandener Prüfung sind Sie zur Übernahme von Leitungs- und Führungsaufgaben in der mittleren Managementebene von Unternehmen verschiedener Branchen (z. B. der Energieversorgung, des Maschinen- oder Fahrzeugbaus, der Telekommunikation oder Medizintechnik) befähigt.

Zur Vorbereitung auf Ihre Meister-Prüfung können Sie bei uns aus 3 Konzepten wählen: Live-Unterricht bieten wir Ihnen entweder im Rahmen eines 12-monatigen Samstagsstudiengangs oder eines 12-wöchigen "FAST TRACK"-Lehrgangs; alternativ können wir Ihnen eine weitere und sehr komfortable Form der Klausurvorbereitung ermöglichen: Sie lernen für Ihre Prüfungen "ONLINE" unter Einsatz unserer hauseigenen E-Learning-Plattform "myEDUCAST" - und sind zu 100 % unabhängig und flexibel! Sie lernen selbstbestimmt - wann, wo und wie Sie wollen! Mehr Informationen zu "myEDUCAST" finden Sie hier.

Warum wir der richtige Bildungspartner für Sie sind? Hier können Sie Informationen zu SOMMERHOFF und allen Vorteilen für Sie herunterladen.

Zulassungsvoraussetzungen

Um zu klären, ob Sie die für eine Prüfungszulassung geforderten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum/zur Geprüften Industriemeister*in Elektrotechnik IHK" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.

§ 3 – Zulassungsvoraussetzungen
"(Absatz 1)
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann,

    oder

  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens sechsmonatige Berufspraxis

    oder

  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

(Absatz 2)
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen"

    und

  2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(Absatz 3)
Die Berufspraxis muss (erst) im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung der "Geprüften Industriemeister Elektrotechnik IHK" dienlich sind; die Berufserfahrung muss demzufolge inhaltlich wesentliche Bezüge haben z. B. zur Sicherung der Energieversorgung, Vermeidung und Behebung von Störungen im Betriebsablauf, Überwachung/Steuerung von Produktionsabläufen, Gewährleistung der Einhaltung von Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften etc.

(Absatz 4)
Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Anmerkung: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte so genannte "Öffnungsklausel" nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.

Beachten Sie bitte: Unsere Mitarbeiter*innen erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.

Prüfungsinhalte

Die Inhalte des DIHK-Rahmenstoffplans für die Prüfung der "Industriemeister Elektrotechnik" finden Sie auszugsweise hier:
 

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (5 je 90-minütige Klausuren an 2 Tagen)

1. Rechtsbewusstes Handeln

  • Individuelles Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht     
  • Sozialversicherungsrecht     
  • Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit     
  • Umweltrecht     
  • Produkthaftung/Datenschutz

2. Betriebswirtschaftliches Handeln

  • Volkswirtschaft    
  • Aufbau- und Ablauforganisation    
  • Organisationsentwicklung     
  • Entgeltfindung, Kontinuierlicher Verbesserungsprozess    
  • Buchführung & Jahresabschluss - Grundlagen    
  • Kostenrechnung, Kalkulationsverfahren 

3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung

  • Erfassen, Analysieren, und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten     
  • Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten     
  • Anwenden von Präsentationstechniken     
  • Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen    
  • Anwenden von Projektmanagementmethoden     
  • Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel   

4. Zusammenarbeit im Betrieb

  • Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung
  • Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisationen und Arbeitsplatz
    auf Sozialverhalten und Betriebsklima
  • Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstrukturen auf das Gruppenverhalten
  • Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
  • Anwenden von Führungsmethoden und -techniken
  • Förderung der Kommunikation und Kooperation

5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten 

  • Chemie
  • Physik
  • Elektrotechnik
  • Statistik

 
Handlungsspezifische Qualifikationen (2 je 4-stündige Klausuren an 2 Tagen)

1. Technik

  • Infrastruktursysteme und  Betriebstechnik
    • Projektieren von elektrotechnischen Systemen, insbesondere von Energieversorgungssystemen sowie Systemen der elektrotechnischen Ausstattung von Gebäuden, Anlagen und anderen Infrastruktursystemen
    • Errichten von elektrotechnischen Systemen, Insbesondere von Energieversorgungssystemen sowie Systemen der elektrotechnischen Ausstattung von Gebäuden, Anlagen und anderen Infrastruktursystemen
    • Erstellen von Vorgaben zur Konfiguration von Komponenten, Geräten und elektrotechnischen Systemen
    • Planen, Durchführen und Dokumentieren von Funktions- und Sicherheitsprüfungen
    • Inbetriebnehmen und Abnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften
    • Inbetriebnehmen und Einrichten von Maschinen und Fertigungssystemen
    • Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Oberwachen und Gewährteisten der Instandhaltungsqualität
    • Aufrechterhalten der elektrischen Energieversorgung

2. Organisation

  • Betriebliches Kostenwesen
    • Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsfeldbezogenen Kosten nach
      vorgegebenen Plandaten
    • Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets
    • Beeinflussen der Kosten insbesondere unter Berücksichtigung alternativer
      Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft
    • Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen
      der Arbeitsorganisation
    • Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen-
      und Kostenträgerzeitrechnung
    • Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung
      einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung
    • Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    • Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen und Aktualisieren der Stammdaten für
      diese Systeme
    • Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin- und
      Kapazitätsplanungen
    • Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung,
      Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der
      dazugehörenden Zeit- und Datenermittlung
    • Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen
    • Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und
      Materialdisposition
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
    • Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und
      Umweltschutzes im Betrieb
    • Fördern des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des
      betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
    • Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-,
      Umwelt- und Gesundheitsschutzes
    • Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und
      gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen
    • Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der
      Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von
      Umwelt- und Gesundheitsbelastungen

3. Führung und Personal

  • Personalführung
    • Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter
      Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen
    • Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten,
      ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen
    • Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von
      Funktionsbeschreibungen
    • Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
    • Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
    • Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher
      Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten
    • Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozess
    • Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen
  • Personalentwicklung
    • Ermitteln des quantitativen und qualitativen Personalentwicklungsbedarfs unter
      Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Anforderungen
    • Festlegen der Ziele für eine kontinuierliche und innovationsorientierte Personalentwicklung sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg
    • Durchführung von Potentialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter
      Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden
    • Planen, Durchführen und Veranlassen von Maßnahmen der Personalentwicklung zur
      Qualifizierung und zielgerichteten Motivierung unter Berücksichtigung des
      betrieblichen Bedarfs und der Mitarbeiterinteressen
    • Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung zur
      Qualifizierung sowie Fördern ihrer betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen
    • Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen
      Entwicklung
  • Qualitätsmanagement
    • Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das
      Unternehmen und die Funktionsfelder
    • Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter
    • Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität,
      insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit
    • Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität,
      insbesondere der Produktqualität und Kundenzufriedenheit

Mündliche Prüfung – situationsbezogenes Fachgespräch

Neben den beiden schriftlichen Situationsaufgaben ist im Rahmen des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" noch die mündliche Prüfung zu meistern. Deren Gegenstand ist eine betriebliche Aufgabenstellung; der Lösungsvorschlag soll möglichst unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutert werden. Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen ausreichende Leistungen erbracht wurden.