Geprüfte Fachwirte für Güterverkehr und Logistik IHK - BACHELORS PROFESSIONAL in Transport Management & Logistics CCI
Unser Studienangebot
Zulassungsvoraussetzungen
Rechtsverordnung 2023
Rechtsverordnung 2023
Um zu klären, ob Sie die für eine Prüfungszulassung geforderten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus den "Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur "Geprüften Fachwirt*in für Güterverkehr und Logistik IHK" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.
§ 2 - Zulassungsvoraussetzungen
"(Absatz 1)
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf für den Bereich Güterverkehr und Logistik
oder - eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis
oder -
den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder -
eine mindestens fünfjährige branchenspezifische Berufspraxis nachweist.
(Absatz 2)
Die Berufspraxis im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 bis 4 muss jeweils im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und der beruflichen Fortbildung zum/zur "Geprüften Fachwirt*in für Güterverkehr & Logistik IHK" dienlich sein.
Anmerkung: Die Berufserfahrung muss demzufolge inhaltlich wesentliche Bezüge haben z. B. zur Planung, Steuerung und Optimierung der Leistungserstellung in Güterverkehr & Logistik, Vermarktung von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen, Führung von Mitarbeitern, Organisation der Berufsausbildung.
(Absatz 3)
Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."
Wichtig: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte sogenannte "Öffnungsklausel" des Absatzes 3 nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.
Beachten Sie bitte: Unsere Mitarbeiter*innen erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.
Prüfungsinhalte
Die Inhalte des DIHK-Rahmenstoffplans finden Sie auszugsweise hier:
"Geprüfte Fachwirte für Güterverkehr und Logistik IHK"
1. Handlungsbereich:
Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- & Logistikdienstleistungen
- Gestaltung und Weiterentwicklung des Qualitäts- und Umweltmanagements
- Bewertung der Entwicklungen auf den Güterverkehrs- und Logistikmärkten und Ableiten von Maßnahmen
- Ermitteln von Kundenbedürfnissen und Beraten von Kunden
- Analysieren und Bewerten von Ausschreibungen
- Entwickeln von Prozessabläufen
- Erarbeiten, Präsentieren und Verhandeln von Leistungsangeboten
- Entwicklung und Umsetzung eines Marketingplans
2. Handlungsbereich:
Erstellen von Güterverkehrs- & Logistikdienstleistungen
- Planen, Steuern und Optimieren der Leistungen
- Erstellen von Ausschreibungen für die Vergabe von Leistungen und Bewerten von Angeboten
- Analysieren der Aufwendungen und Erträge der Leistungserstellung sowie Ableiten und Umsetzen von Maßnahmen
- Beurteilen der wirtschaftlichen Situation mittels Kennzahlen
- Aufstellung, Überwachung und Anpassung von Budgets
- Umsetzen interner und externer Auflagen zur Lieferkettensicherheit
- Berücksichtigen von außenwirtschaftlichen Vorschriften bei der Planung von Lieferketten
3. Handlungsbereich:
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
- Kommunizieren mit Partnern und Einsetzen von Präsentationstechniken
- Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl, Durchführung der Personalrekrutierung
- Planen und Steuern des Personaleinsatzes
- Situationsgerechte Führungsmethoden
- Planen und Durchführen des Berufsausbildung
- Fördern der beruflichen Entwicklung von Mitarbeitern
- Gestalten von Arbeits- und Gesundheitsschutz