Geprüfte Fachwirte für Logistiksysteme IHK
Unser Studienangebot
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der nachstehenden anerkannten Ausbildungsberufe:
a. Kaufmann oder Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung oder
b. Speditionskaufmann oder Speditionskauffrau oder
c. Industriekaufmann oder Industriekauffrau oder
d. Kaufmann oder Kauffrau für Groß- und Außenhandel oder
e. Schifffahrtskaufmann oder Schifffahrtskauffrau
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder - den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Abweichend von den oben genannten Voraussetzungen kann auch zur Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass die Prüfungszulassung rechtfertigende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind.
Wichtig:
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorstehende sogenannte "Öffnungsklausel" der Prüfungsordnung nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.
Beachten Sie bitte:
Unsere Mitarbeiter*innen erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.
Prüfungsinhalte
Die Inhalte des DIHK-Rahmenstoffplans finden Sie auszugsweise hier:
"Geprüfte Fachwirte für Logistiksysteme IHK"
1. Handlungsbereich:
Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten
- Bewertung logistischer Abläufe und ihrer Einbindung in den Wertschöpfungsprozess auf der Grundlage einer Logistiksystemanalyse
- Darstellung von Analyseergebnissen und Bewertung gegenüber dem Kunden
2. Handlungsbereich:
Logistische Lösungen entwickeln und planen
- Entwicklung und Bewertung alternativer logistischer Konzepte
- Planung logistischer Lösungen und deren Umsetzung
- Gestaltung von Information, Dokumentation, Kooperation, Kommunikation im logistischen Netzwerk
- Mitwirken an der Vergabe von Dienstleistungen zur Umsetzung von Logistiklösungen
3. Handlungsbereich:
Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln
- Gestalten von Veränderungsprozessen bei der Einführung von logistischen Lösungen
- Bewerten und Optimieren von Logistikprozessen anhand von Kennzahlen
4. Handlungsbereich:
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
- Kommunizieren mit Partnern und Einsetzen von Präsentationstechniken
- Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl, Durchführung der Personalrekrutierung
- Planen und Steuern des Personaleinsatzes
- Situationsgerechte Führungsmethoden
- Planen und Durchführen des Berufsausbildung
- Fördern der beruflichen Entwicklung von Mitarbeitern
- Gestalten von Arbeits- und Gesundheitsschutz