Geprüfte Fachwirte für Marketing IHK
Unser Studienangebot
Zulassungsvoraussetzungen
Um diese Frage zu beantworten bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum/zur Geprüften Fachwirt*in für Marketing IHK" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.
§ 2 - Zulassungsvoraussetzungen
"(Absatz 1)
Zur Prüfung zum/zur "Geprüften Fachwirt*in für Marketing IHK" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf zum Kaufmann für Marketingkommunikation oder zur Kauffrau für Marketingkommunikation und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Anmerkung: Die Berufspraxis muss (erst) im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum/zur "Geprüften Fachwirt/in für Marketing IHK" dienlich sind; die Berufserfahrung muss demzufolge inhaltlich wesentliche Bezüge aufweisen z. B. zur Entwicklung von Marketingstrategien, zielgruppenorientierten Gestaltung sowie Umsetzung von produkt- oder dienstleistungsbezogenen Marketingkonzepten, zur Planung, Organisation, Kontrolle und Optimierung von Projekten im nationalen und internationalen Umfeld sowie zur Führung von Mitarbeitern und der Organisation der Berufsausbildung.
…
(Absatz 3)
Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."
Wichtig: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte sogenannte "Öffnungsklausel" des Absatzes 3 nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.
Beachten Sie bitte: Unsere Mitarbeiter*innen erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.
Prüfungsinhalte
Auszugsweise Inhalte Ihrer Aufstiegsfortbildung aus dem maßgeblichen DIHK-Rahmenstoffplan finden Sie nachstehend:
"Geprüfte Fachwirte für Marketing IHK"
Handlungsbereich 1: Marketingstrategien entwickeln
- Marktentwicklung analysieren, situationsgerecht Instrumente und Formen der Marktforschung anwenden und daraus Schlussfolgerungen ziehen
- Marketingstrategien ableiten, Entscheidungsalternativen entwickeln und präsentieren
- Marketingstrategien unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen kommunizieren und implementieren
Handlungsbereich 2: Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen
- Marketingmix strategiegerecht auswählen und zur Ausgestaltung von Marketingkonzepten einsetzen
- Marketingprojekte im Rahmen von Konzepten zielgruppenorientiert und situationsgerecht koordinieren und umsetzen
- Marketingkonzepte und -projekte zielgerichtet auswerten und optimieren
Handlungsbereich 3: Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln
- Instrumente des Marketingcontrollings auswählen und zur Analyse von Marketingprozessen einsetzen
- Ergebnisse des Marketingcontrollings auswerten und zur Optimierung der Marketingprozesse nutzen
- Auswirkung auf die Qualitätssicherung der Prozesse analysieren und Verbesserungen ableiten
Handlungsbereich 4: Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
- Situationsgerechtes Kommunizieren sowie zielgerichtetes Einsetzen von Präsentationstechniken
- Festlegen und Begründen von Kriterien für die Personalauswahl sowie Mitwirken bei der Personalrekrutierung
- Planen und Steuern des Personaleinsatzes
- Anwenden von situationsgerechten Führungsmethoden
- Planen und Durchführen der Berufsausbildung
- Fördern der beruflichen Entwicklung und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Gestalten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes