Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- & Sozialwesen IHK
Unser Studienangebot
Zulassungsvoraussetzungen
Um zu klären, ob Sie die für eine Prüfungszulassung geforderten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum/zur Geprüften Fachwirt*in im Gesundheits- & Sozialwesen" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.
§ 2 - Zulassungsvoraussetzungen
"(Absatz 1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(Absatz 2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss jeweils im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und der beruflichen Fortbildung zum/zur "Geprüften Fachwirt*in im Gesundheits- & Sozialwesen IHK" dienlich sein. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten sind zu berücksichtigen.
(Absatz 3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen."
Wichtig: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte sogenannte "Öffnungsklausel" nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.
Beachten Sie bitte: Unsere Mitarbeiter*innen erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.
Prüfungsinhalte
Auszugsweise Inhalte aus dem DIHK-Rahmenstoffplan für die Aufstiegsfortbildung der "Geprüften Fachwirte im Gesundheits- & Sozialwesen IHK" finden Sie nachstehend:
1. Handlungsbereich: Planen, Steuern & Organisieren betrieblicher Prozesse
- Aufgaben und ökonomische Prozesse des Gesundheits- & Sozialwesens unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Auswirkungen
2. Handlungsbereich: Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Ermittlung von Qualitätszielen
- Anwendung von Qualitätsmanagementmethoden und -techniken
- Weiterentwicklung eines Risikomanagements
3. Handlungsbereich: Gestalten von Schnittstellen & Projekten
- Organisieren und Gestalten der Kommunikation zwischen den Berufsgruppen
- Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten
4. Handlungsbereich: Steuern & Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse & Ressourcen
- Vorbereiten und Koordinieren von Jahresabschlussarbeiten
- Finanzierungssysteme im Gesundheits- und Sozialwesen
- Durchführung der Kosten- und Leistungsrechnung
5. Handlungsbereich: Führen & Entwickeln von Personal
- Planen, Beschaffen, Auswählen und Einsetzen von Personal
- Planen und Durchführen der Ausbildung
- Anleiten, Fördern und Motivieren von Mitarbeitern und Auszubildenden
6. Handlungsbereich: Planen & Durchführen von Marketing-Maßnahmen
- Durchführen von Marktanalysen
- Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten
- Einsetzen von Methoden des Sozialmarketings