Geprüfte Logistikmeister IHK - Bachelors Professional in Logistics CCI
Unser Studienangebot
Zulassungsvoraussetzungen
Um zu klären, ob Sie die für eine Prüfungszulassung geforderten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, den nachstehenden Auszug aus der "Verordnung über die Prüfung zum/zur Geprüften Logistikmeister*in IHK" aufmerksam zu lesen. In Zweifelsfällen sprechen Sie uns bitte an. Wir sind Ihnen gern bei der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen behilflich.
§ 3 – Zulassungsvoraussetzungen
"(Absatz 1)
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder - eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(Absatz 2)
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen"
und - in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein zusätzliches Jahr Berufspraxis.
(Absatz 3)
Die Berufspraxis muss (erst) im Zeitpunkt der Prüfung vorliegen und durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung der "Geprüften Logistikmeister IHK" dienlich sind; die Berufserfahrung muss demzufolge inhaltlich wesentliche Bezüge haben z. B. zur Konzeption, Gestaltung, Überwachung und Steuerung logistischer Prozesse, Qualitätssicherung, Gewährleistung der Einhaltung von Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften, Projektleitung, Personalführung, Fördern der beruflichen Entwicklung von Mitarbeitenden etc.
(Absatz 4)
Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Anmerkung: Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die vorgenannte so genannte "Öffnungsklausel" nach Kammerauffassung nur in seltenen Ausnahmefällen eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Sollten Sie der Ansicht sein, dass diese Regelung auf Ihre persönliche Situation anwendbar ist, bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit um Rücksprache mit unserer Studienberatung.
Beachten Sie bitte: Unsere Mitarbeiter*innen erteilen Ihnen gern Auskünfte zur Prüfungszulassung sowie zur Beantragung von Fördergeldern und tun dies nach bestem Wissen und Gewissen; diese sind jedoch stets ohne Gewähr, da allein die prüfende Stelle eine verbindliche Aussage tätigen kann. Wir erlauben uns den Hinweis, dass an die Lehrgangsteilnahme keine Zulassungsvoraussetzungen geknüpft sind.
Prüfungsinhalte
Grundlegende Qualifikationen (5 je 90-minütige Klausuren an 2 Tagen)
1. Rechtsbewusstes Handeln
- Individuelles Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
- Umweltrecht
- Produkthaftung/Datenschutz
2. Betriebswirtschaftliches Handeln
- Volkswirtschaft
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Organisationsentwicklung
- Entgeltfindung, Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
- Buchführung & Jahresabschluss - Grundlagen
- Kostenrechnung, Kalkulationsverfahren
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Erfassen, Analysieren, und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
- Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
- Anwenden von Präsentationstechniken
- Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
- Anwenden von Projektmanagementmethoden
- Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel
4. Zusammenarbeit im Betrieb
- Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung
- Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisationen und Arbeitsplatz
auf Sozialverhalten und Betriebsklima - Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstrukturen auf das Gruppenverhalten
- Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
- Anwenden von Führungsmethoden und -techniken
- Förderung der Kommunikation und Kooperation
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Chemie
- Physik
- Elektrotechnik
- Statistik
Handlungsspezifische Qualifikationen (2 je 4-stündige Klausuren an 2 Tagen)
1. Logistikprozesse
- Logistikkonzepte
- Darstellen des Einflusses logistischer Abläufe auf die Wertschöpfungskette
- Mitwirken bei der Entwicklung von logistischen Gesamtprozessen unter Einbeziehung von Teilprozessen sowie Erkennen von Zielkonflikten
- Berücksichtigen von Unternehmenszielen, Marktbedingungen und Kundenbedürfnissen
- Erarbeiten, Analysieren und Präsentieren von Ablaufkonzepten und des Informationsflusses für den eigenen Verantwortungsbereich
- Mitwirken bei Kapazitätsplanungen
- Mitwirken bei der Erarbeitung von Leistungsvorgaben für und der Auswahl von Geräten, Anlagen und Dienstleistungen
- Leistungserstellung
- Organisieren des Wareneingangs und Veranlassen der Reklamationsbearbeitung
- Steuern und Überwachen der Einlagerung und der Warenpflege
- Organisieren der Kommissionierung und auftragsbezogener Leistungen
- Auswählen der Versandart und Festlegen der Verpackung
- Organisieren des innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Transports einschließlich der Dokumente
- Organisieren des Güterumschlags
- Berücksichtigen der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Prozesssteuerung und -optimierung
- Umsetzen von geplanten logistischen Prozessen
- Ermitteln und Überwachen von Prozessdaten und Ableiten von Maßnahmen
- Sicherstellen der Verfügbarkeit von Anlagen, Betriebs- und Hilfsmitteln
- Erhalten der Betriebsbereitschaft von Anlagen und Geräten und Überwachen von Wartungs- und Prüfintervallen
- Sicherstellen von Kommunikations- und Abstimmungsprozessen
- Nutzen von Informations- und Kommunikationssystemen
2. Betriebliche Organisation und Kostenwesen
- Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
- Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der arbeitsbereichsbezogenen Kosten
- Überwachen und Einhalten zugeteilter Budgets
- Beeinflussen der Kosten insbesondere unter Berücksichtigung der Prozessoptimierung
- Hinwirken auf kostenbewusstes Handeln der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Mitarbeit bei der Erarbeitung relevanter Kennzahlen für das Logistikcontrolling und deren Nutzung zur Bewertung und Optimierung logistischer Prozesse unter Einbeziehung der Kosten- und Leistungsrechnung
- Vorbereiten arbeitsbereichsbezogener kostenrelevanter Entscheidungen
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb
- Fördern des Mitarbeiterbewusstseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
- Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes
- Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Stoffen
- Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen
- Qualitätsmanagement
- Berücksichtigen des Einflusses des Qualitätsmanagementsystems auf das Unternehmen
- Fördern des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Anwenden von Methoden zur Sicherung und Verbesserung der Qualität
- Kontinuierliches Umsetzen der Qualitätsmanagementziele durch Planen, Sichern und Lenken von qualitätswirksamen Maßnahmen
3. Führung und Personal
- Personalführung
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter
Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen - Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten,
ihrer Eignung und Interessen sowie der betrieblichen Anforderungen - Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von
Funktionsbeschreibungen - Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
- Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
- Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher
Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten - Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozess
- Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen
- Berücksichtigen der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Fremdpersonal und Fremdfirmen
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter
- Personalentwicklung
- Festlegen von Personalentwicklungszielen sowie der Kategorien für den Qualifizierungserfolg
- Durchführung von Potentialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter
Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden - Ermitteln des Personalentwicklungsbedarfs und Veranlassen von Umsetzungsmaßnahmen
- Überprüfen der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung
- Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung
Mündliche Prüfung – situationsbezogenes Fachgespräch
Neben den beiden schriftlichen Situationsaufgaben ist im Rahmen des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" noch die mündliche Prüfung zu meistern. Deren Gegenstand ist eine betriebliche Aufgabenstellung; der Lösungsvorschlag soll möglichst unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutert werden. Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Nächster Schritt:
Wo möchten Sie den Studiengang belegen?